Kurangebote/Badekur
Die "neue Badekur" heißt nun "ambulante Vorsorgeleistung an einem anerkannten Kurort" und wird weiterhin für bis zu 3 Wochen mit einem Kurarztschein gewährt.
Sie dient dazu:
- das Auftreten einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern
- die Verschlimmerung einer chronischen Krankheit zu vermeiden
- eine bestehende Krankheit zu therapieren
Bad Staffelstein bietet als anerkannter Kurort mit Bayerns wärmster und stärkster Sole-Quelle, mehreren Badeärzten und umfangreichen Therapiemöglichkeiten die optimale Infrastruktur für Ihren Kurerfolg.
Die Wirkprinzipien der Badekur sind Schonung (Erhohlungsförderung) und Übungen (Regulationstherapie).
Diese Reiz-Reaktionstherapie kann nur an einem entsprechenden Kurort durchgeführt werden.
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Der Antrag wird vom Hausarzt ausgefüllt und von Ihnen bei der Krankenkasse eingereicht.
Im Antrag genügt es nicht nur eine Diagnose anzugeben, sondern hier muss die Krankheitsverhütung begründet werden.
Bei einer bestehenden chronischen Krankheit sollte die Schädigung mit der resultierenden Funktionsstörung im Kurantrag eingetragen werden.
Wichtig ist die Formulierung des Kurziels!
Häufig werden die Kuren wegen ungenügender Begründung vom MDK (Medizinischer Dienst) nicht befürwortet. Erfolgt eine Ablehnung, können Sie eine medizinische Begründung verlangen und Widerspruch einlegen.
Nach dem Leistungsrecht besteht weiterhin ein Anspruch der "ambulanten Vorsorgeleistung" alle 3 Jahre, bei medizinischer Notwendigkeit auch vor Ablauf der 3-Jahresfrist.
Nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann eine Eingangsuntersuchung in einer Badearztpraxis vor Ort terminiert werden. Ortsansässige Badeärzte finden Sie hier oder im Gästeverzeichnis Bad Staffelsteins.
Ihr Badearzt wird dann indikationsgerechte Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Massagen, Lymphdrainagen, Naturmoor, Thermal-Bewegungsbäder usw.) verordnen.
Die Krankenkasse gewährt Ihnen einen Tageszuschuss von aktuell bis zu 13,- Euro. Für Heilmittel sind ein Eigenanteil von 10,- Euro je Rezept sowie 10% der Behandlungskosten als Selbstbeteiligung aufzubringen.
Die Verordnung einer ambulanten Kurmaßnahme belastet in keiner Weise das "Heilmittelbudget" Ihres Arztes.
Sollten Sie an den Folgen einer Verletzung/Operation oder an degenerativen Erkrankungen leiden oder wünschen Sie einen Aktivurlaub mit Check Up?
Wir informieren Sie gerne über unsere individuellen Diagnose - Therapiemöglichkeiten.
(Ansprechpartner Hr. Klob, Hr. Raithel, Hr. Jerutka)
Selbstverständlich behandeln wir Sie auch auf Basis einer an Ihrem Heimatort erstellten Heilmittelverordnung oder als Privatzahler.
Termine bitte im Voraus per Telefon / Fax / E-mail (siehe "Kontakte") vereinbaren. Thermal-, Bewegungsbäder und Wassergymnastik finden in Kooperation mit der Obermain-Therme Bad Staffelstein statt. www.obermain-therme.de
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